Planung, Architektenleistung
Planung – Architektenleistung
- Erstellung der kompletten Bauantragsunterlagen auf der Grundlage der im Bauvertrag vereinbarten Entwurfsplanung.
- Erstellung der Statik.
- Erstellung des Wärmeschutznachweises.
- Bemusterung: Festlegung der detaillierten Ausführung, Erstellung einer Ausführungsliste hierzu.
- Ausführungsplanung: Erstellung der zur Ausführung notwendigen Ausführungspläne für die durch uns erbrachten Leistungen
Optional:
- KFW55 Standard enthalten!
- Für KFW notwendiger Blower-Door-Test enthalten!
Bauleitung
- Projektsteuerung: Terminliche und organisatorische Koordination des gesamten Bauvorhabens.
- Objektüberwachung (Bauüberwachung) der von uns auszuführenden Arbeiten.
- Verantwortliche öffentlich rechtliche Bauleitung für das Bauobjekt unter Vorlage der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung des Architekten.
Baustelleneinrichtung
- Erstellung des Schnurgerüstes.
- Abtrag des Mutterbodens im Bereich der Baugrube einschließlich seitlichen Lagerns, getrennt vom übrigen Aushubmaterial.
- Baugrubenaushub in den Bodenklassen 1 sowie 3 bis 6 nach DIN 18300 gemäß Höhenplanung. Enthalten ist die Lagerung des Aushubs auf dem Grundstück.
- Abfuhr und Entsorgung des überschüssigen Aushubs – falls erforderlich – kann auf Wunsch gegen gesonderte Berechnung ausgeführt werden.
- Das spätere Verfüllen der Baugrube und der Schutz der Bauwerksabdichtung und Dämmung der verfüllten Wände gem. EnEV-Nachweis im Rahmen der Verfüllarbeiten kann auf Wunsch gegen Berechnung von uns übernommen werden.
Änderungen
Änderungen in der Planungs- und Ausführungsart und in den vorgesehenen Baustoffen und Ausstattungsgegenständen behält sich der Auftragnehmer vor, soweit sich derartige Änderungen technisch oder wirtschaftlich als notwendig oder zweckmäßig erweisen. Voraussetzung ist, dass die Änderung gering ist, dem Auftraggeber zugemutet werden kann, und dass andere verwendete Materialien gegenüber den in der Baubeschreibung genannten mindestens gleichwertig sind. Unter den gleichen Voraussetzungen behält sich der Auftragnehmer Änderungen, die durch behördliche Auflagen nachträglich erforderlich werden, vor.